Ratenzahlung
Sprechen Sie dafür gerne die Projektkoordinatorin Luise Lober an.
Rückerstattung durch Steuererklärung beim Finanzamt
Die Kosten für die berufliche Weiterbildung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben für Selbstständige bzw. als Werbungskosten für Angestellte steuerlich geltend machen.
Je nachdem wie hoch die persönlichen Einkünfte und damit der persönliche Steuersatz sind, beteiligt sich das Finanzamt indirekt durch die Steuerreduzierung um bis zu 50 % an den Kosten des Zertifikatskurses. Abziehbar sind u.a. die Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Materialien sowie auch Reisekosten. Außerdem können die Zinsen eines Ausbildungsdarlehens steuerlich geltend gemacht werden.
Sprechen Sie für weitere Fragen das örtlich zuständige Finanzamt an.
Weiterbildungsförderung im Land Brandenburg (ILB)
Für in Brandenburg ansässige Unternehmen oder Beschäftigte gibt es eine Weiterbildungsförderung der Investitions- und Landesbank Brandenburg, welche bis zu 500€ der Kosten übernimmt.
Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf folgender Website: Weiterbildungsförderung ILB.
Weiterbildungsförderung deutschlandweit
Informationen zu Förderprogrammen für Weiterbildungen in anderen Bundesländern finden sich unter folgendem Link: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php
Der Leitfaden von Stiftung Warentest listet zudem Förderprogramme von Bund und Ländern u.a. für Selbstständige und Arbeitnehmer*innen auf. Er erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und zeigt, welche Weiterbildungsausgaben sich von der Steuer absetzen lassen.
Lesen Sie mehr unter folgenden Links: