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Understanding AI terms of service: Claude

THE DNA OF AI SUCCESS IN FILM & MEDIA

Europe/Berlin
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Über das Kompaktseminar

Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M. wird anhand echter Klauseln erklären, was KI-Nutzungsbedingungen bedeuten und worauf man achten sollte. Es wird die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen. Außerdem gibt es eine Checkliste, die direkt in der Praxis eingesetzt werden kann.

Das deutsche Recht unterscheidet in Verbraucher und Unternehmer. Das ist für AGB, Informationspflichten, Widerruf usw. grundlegend.

Claude unterscheidet in Consumer und Business und benutzt auch die Worte enterprise und kommerziell. Doch Vorsicht: Wer Claude Free, Pro & Max Pläne nutzt ist Consumer - auch wenn bezahlt wird und auch als Unternehmer nach deutschem Recht.

In den TOS (= terms of service/Nutzungsbedingungen) der Claude consumer AGB steht: „Sie gelten als Verbraucher, wenn Sie unsere Dienste ganz oder überwiegend außerhalb Ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen.“

10:00 - 12:00
Uhrzeit


Deutsch
Sprache


50,00 / 70,00
Preis Early Bird / Normalpreis


15. Okt. 2026
Datum


Online
Ort


Auf Anfrage
Zertifikat


Und was gilt jetzt für Unternehmer?

Für die kommerziellen Produkte wie API-Schnittstellen und Claude for work gelten die Business Associate Agreements (BAA) für Geschäftskunden. Gerichtsstand ist Irland, anwendbares Recht ist irisches Recht. So was kann im Bereich B2B vereinbaren.

Allerdings heißt es auch: Standard-Claude-Enterprise-Pläne beinhalten ohne Maßnahmen eines Administrators keine BAA-Abdeckung.

Aber was gilt nun für alle, die Claude für ihr Unternehmen oder als Unternehmer nutzen und keine BAA haben?

Claude stellt klar: „Die BAA deckt Workbench und Console, Claude Free, Pro, Max oder Team-Pläne, Cowork oder derzeit in der Beta befindliche Funktionen wie Claude in Office und Claude Design nicht ab.“

Fazit: Dann gelten für viele Unternehmen wohl doch die Claude consumer AGB.

Preisänderungen, Verfallsklauseln, Gerichtsstand - unliebsame Überraschungen gibt es in Geschäftsbedingungen der KI-Anbieter zuhauf. In dem Seminar wird es eine Checkliste zu KI-Nutzungsbedingungen geben. Diese wird anhand von Beispielen durchgesprochen mit dem Ziel, die Risiken zu verstehen und die versteckten Fallen anhand der Checkliste zu finden. Anhand dieser Checkliste können die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter geprüft und hinterfragt werden.

Tobias Sommer LL.M.

Tobias Sommer LL.M. ist seit 2003 als Medienanwalt tätig. Er ist Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, Dozent und Fachautor. Die Schwerpunkte seiner Kanzlei liegen beim Recht des geistigen Eigentums, beim Medien-, Datenschutz- und IT-Recht sowie beim Arbeits- und Handelsrecht. Seit mehreren Jahren befasst er sich intensiv mit dem neuen Rechtsgebiet "KI und Recht“. 

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