Ratenzahlung
Sprecht uns dafür gerne an.
Rückerstattung durch die Steuererklärung beim Finanzamt
Die Kosten für die berufliche Weiterbildung könnt Ihr in Eurer Steuererklärung als Betriebsausgaben für Selbstständige bzw. als Werbungskosten für Angestellte steuerlich geltend machen.
Je nachdem wie hoch die persönlichen Einkünfte und damit der persönliche Steuersatz sind, beteiligt sich das Finanzamt indirekt durch die Steuerreduzierung um bis zu 50% an den Kosten des Kurses. Abziehbar sind u.a. die Teilnahmegebühren oder Reisekosten. Sprecht für weitere Fragen das örtlich zuständige Finanzamt an.
Weiterbildungsförderung der Bundesländer
Es gibt in einigen Bundesländern individuelle Förderangebote für berufliche Weiterbildung in unterschiedlicher Höhe und zu unterschiedlichen Voraussetzungen. Mehr zu den Förderprogrammen unter den folgenden Links:
Förderprogramme deutschlandweit und nach Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern: MV Filmförderung
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Medienförderung

